Der Blogeintrag bietet einen Überblick zum Antragsverfahren und den notwendigen Voraussetzungen von Partner Visa. Weiters wird die bevorstehende Gesetzesänderung zu Partner Visa behandelt.
Kurz zusammengefasst:
- Antragsteller müssen nicht unbedingt verheiratet sein, sondern es reicht eine “echte” faktische Beziehung nachzuweisen;
- Mit passenden Dokumenten müssen unter anderem finanzielle und soziale Aspekte der Beziehung, Zusammenleben und Haushaltsführung sowie gemeinsame Zukunftsplanung belegt werden;
- Das Verfahren erfolgt meist in 2 Stufen:
- Zuerst wird ein provisorisches Visum ausgestellt;
- 2 Jahre nach Antragstellung müssen nochmals passende Nachweise vorgelegt werden bevor ein Daueraufenthaltstitel ausgestellt werden kann;
- Bei bereits länger andauernden Beziehungen kann direkt ein Daueraufenthaltstitel ausgestellt werden;
- Der Antrag kann meist innerhalb oder ausserhalb Australiens gestellt werden. Wird der Antrag innerhalb Australiens gestellt kann es den Vorteil eines “Bridging Visas” haben;
- Durch die bevorstehende Gesetzesnovelle „ Migration Amendments (Family Violence and Other Measures) Bill 2016”>> siehe https://www.legislation.gov.au/Details/C2016B00043<< könnten Partner Visa Anträge innerhalb Australiens komplizierter werden.
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