Entscheidungen der australischen Einwanderungsbehörde können in bestimmten Fällen in einem Berufungsverfahren durch ein unabhängiges Tribunal the Administrative Appeals Tribunal (AAT). überprüft werden.
In weiterer Folge können Entscheidungen auch vor den zuständigen Minister in Form einer sog. „Ministerial Intervention“ oder vor ein ordentliches Gericht gebracht werden.
Wir vertreten Antragsteller in Berufungsverfahren vor dem Tribunal „AAT“ und bei Anträgen an den zuständigen Minister „Ministerial Interventions“.
Unser Schwerpunkt liegt bei der Überprüfung von negativen Entscheidungen von Visumsanträgen („Visa Application refusals“), Nominierungen und Sponsorship Registrierungen, sowie der Bekämpfung von Visumslöschungen („Visa Cancellations“).
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