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Permission in accordance with the auswsg -

Johannes Kunz hat die notwendige Erlaubnis gem §1 (1) Auswandererschutzgesetz (AuswSG) zur Auswandererberatung in Deutschland.

Informationen des deutschen Bundesverwaltungsamtes – Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige – finden Sie im Internet unter der Adresse www.auswandern.bund.de

ERSTEINSCHÄTZUNG

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