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Eltern Visa -

Eltern Visa bieten Daueraufenthaltstitel oder auch temporäre Visa-Optionen für Eltern von:

  • DAUERAUFENTHALTSBERECHTIGTEN ("AUSTRALIAN PERMANENT RESIDENT")
  • AUSTRALISCHEN STAATSBÜRGERN ODER
  • LANGZEIT RESIDENT NEUSEELÄNDERN (SOG. "ELIGIBLE NEW ZEALAND CITIZEN")

Für Daueraufenthaltstitel gilt, Antragsteller müssen einen sog. „Balance of Family Test“ bestehen, wonach vereinfacht dargestellt die Mehrheit oder zumindest die Hälfte ihrer Kinder bereits in Australien leben sollten

Balance of Family Test

Grundsätzlich gilt, der antragstellende Elternteil besteht den “Balance of Family Test”, wenn mindestens die Hälfte der leiblichen Kinder und Stiefkinder als australische Staatsbürger oder Daueraufenthaltsberechtigte in Australien leben.

Ausnahmeregelungen, für Eltern, welche einen Daueraufenthaltstitel beantragen möchten, aber den „Balance of Family Test“ nicht bestehen, gibt es so gesehen keine. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können Anträge jedoch nach Ablehnung durch die Einwanderungsbehörde und abgeschlossenem Berufungsverfahren vor den zuständigen Minister gebracht werden (sog. „Ministerial Intervention“), welcher den „Balance of Family Test“ erlassen kann.

Assurance of Support

Bevor ein Daueraufenthaltstitel ausgestellt werden kann, muss eine „vertragliche Garantie“ (sog. „Assurance of Support“) vorgelegt werden. Diese Garantie beinhaltet in den meisten Fällen unter anderem eine Bankgarantie und soll etwaige Kosten, die den australischen Staat treffen könnten, abdecken. Der „Garant“ muss nicht zwingend das eigene Kind sein, sondern die Garantie kann auch von einem „dritten“ Australier oder Daueraufenthaltsberechtigen übernommen werden. Voraussetzung ist der Nachweis von einem bestimmten Mindesteinkommen

Beitragspflichtige und
beitragsbefreite Visa-Klassen
"Contributory and Non-Contributory Visas"


Daueraufenthaltstitel werden in beitragspflichtige und beitragsbefreite Eltern Visa eingeteilt.

Beitragspflichtige Eltern Visa

Hierzu zählen insbesondere die Visa-Klassen “Contributory Parent Visa – scl 143” und “Contributory Aged Parent Visa – Scl 864 ” Beitragspflichtige Eltern Visa haben eine „höhere“ Gebühr (derzeit ca AUD 43,600 per Antragsteller), welche vor Ausstellung des Visums gezahlt werden muss. Diese Gebühr soll ein Beitrag zum australischen Sozialsystem sein, da die australische Regierung davon ausgeht, dass von Eltern in der Regel wenig oder keine steuerlichen Beitragsleistungen erwartet werden.

Beitragspflichtige Eltern Visa haben jeweils eine Option vorerst ein auf 2 Jahre befristetes Visum zu beantragen und die “hohe” Beitragsgebühr in 2 Teilzahlungen zu entrichten. Hierzu zählen insbesondere die Visa-Klassen “Contributory Parent Temporary Visa – scl 173” und “Contributory Aged Parent Temporary Visa – Scl 884”.

Beitragspflichtige Eltern Visa haben im Gegensatz zu beitragsbefreiten Eltern Visa eine schnellere Bearbeitungszeit, wobei die Bearbeitungszeit auch hier einige Jahre beträgt.

Beitragsbefreite Eltern Visa

Hierzu zählen insbesondere die Visa-Klassen “Parent Visa – scl 103” und “Aged Parent Visa – scl 804”. Bei diesen Visa-Klassen ist die Gebühr, welche vor Ausstellung des Visums gezahlt werden muss, wesentlich geringer (derzeit ca AUD 2,065 per Antragsteller). Die Bearbeitungszeiten sind jedoch sehr lange. Derzeit kann man bei Neuträgen mit Bearbeitungszeiten von 30 Jahren rechnen.

Beitragspflichtige und beitragsbefreite Visa-Klassen haben jeweils eine “Aged Parent Visa” Variante. Diese Variante steht Antragstellern zur Verfügung, welche das australische Pensionsalter erreicht haben. Der große Vorteil der “Aged Parent Visa” ist, dass sie in Australien beantragt werden können und mit Antragstellung ein Brückenvisum (sog. “Bridging Visa”) ausgestellt werden kann. Mit diesem Brückenvisum können Antragsteller das Antragsverfahren bereits in Australien abwarten.

Ein ausschlaggebender Faktor bei der Wahl der Visa-Klasse ist oftmals der Zugang zum australischen Gesundheitssystem mit Ausstellung des Visums. Dh, Antragsgebühren, eventuelle Versicherungskosten und Bearbeitungszeiten sollten als Auswahlkriterien berücksichtigt und gegenübergestellt werden. Die australische Regierung genehmigt jedes Jahr bloß eine relativ überschaubare Anzahl an Eltern-Visa. Gültige Anträge werden in eine Warteschlange eingereiht und genehmigt, sobald es die jährlich angepassten Quoten erlauben. Da Eltern-Visa relativ lange Bearbeitungszeiten haben können, ist eine strategische Planung wichtig ist, damit sich Antragsteller möglichst rasch in Australien und in der Nähe ihrer Kinder niederlassen können.

Temporäre Eltern Visa

Das sog. “Sponsored Parent (Temporary) Visa” – scl 870 wurde erst im April 2019 eingeführt. Dieses Visum ist kein Daueraufenthaltstitel. Es kann auf 3 oder 5 Jahre beantragt werden und auf maximal 10 Jahre verlängert werden.

Antragsteller müssen von ihrem australischen oder daueraufenthaltsberechtigten Kind oder dessen Partner für das Visum gesponsert werden, wofür ein bestimmtes Mindesteinkommen (derzeit AUD 83,454.80) nachgewiesen werden muss. Wichtiger Vorteil ist, das Bestehen des “Balance of Family Test” ist kein Kriterium.

Mit richtiger Planung kann dieses Visum auch sehr hilfreich zur Überbrückung der langen Bearbeitungszeiten für einen Daueraufenthaltstitel eingesetzt werden.