Unser Service beginnt meist mit einer individuellen B
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen mit Wirtschaftsbeziehungen zu Australien, sowie Privatpersonen, welche ihren Traum verwirklichen und eine Zukunft in Australien aufbauen möchten.
Johannes Kunz ist registrierter Einwanderungsberater für Australien (MARN 1461072) und hat die notwendige Erlaubnis gem. §1 (1) Auswandererschutzgesetz zur Auswandererberatung in Deutschland.
Bevor Johannes selbst nach Australien auswanderte, studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien, arbeitete in einer Anwaltskanzlei und absolvierte die Rechtsanwaltsprüfung. Er spricht Englisch, Deutsch und Portugiesisch und ist ausschließlich auf australisches und neuseeländisches Einwanderungsrecht spezialisiert.
Sehen sie hier was unsere Mandaten über uns sagen — Referenzen